Wegleitung
Die Wegleitung für die eidg. Berufsprüfung für den Exportfachmann/die Exportfachfrau enhält die Ausführungsbestimmungen zum Prüfungsreglement..
Die Wegleitung präzisiert, über welches Wissen, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten die Absolventen der eidg. Berufsprüfung verfügen müssen. Zu diesem Zweck werden von der Prüfungskommission, in deren Kompetenz das Erlassen und die Aktualisierung der Wegleitung liegt, in Zusammenarbeit mit Spezialisten des jeweilgen Fachgebietes und unter Miteinbezug von Didaktikern für jedes Prüfungsfach die "Lerninhalte grob", die "Lerninhalte fein" und die "Lernziele" definiert. Mit den Lernzielen wird unter Berücksichtigung von Anforderungsstufen (Taxonomie: Wissen, Verstehen, Anwenden) das Endverhalten der Prüfungskandidaten beschrieben.
Die Wegleitung ist die wichtigste Orientierungshilfe für Prüfungskandidaten für ihre Prüfungsvorbereitung.
Die Wegleitung dient aber auch den Prüfungsexperten als Leitplanke für das Zusammenstellen der Prüfungsfragen/-aufgaben.
Sie können die aktuelle (18 Seiten umfassende) Wegleitung zum eidg. Prüfungsreglement für die Berufsprüfung für den Exportfachmann/die Exportfachfrau als Acrobate-Dokument (pdf) ausdrucken.