Abklärung zur Zulassung
Bei Unsicherheit ob Sie die Zulassung zur eidg. Prüfung erfüllen, nehmen wir gerne eine verbindliche Zulassungsabklärung vor. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende am Schluss dieser Seite aufgeführte Formular. Eine solche Abklärung kostet SFr. 100.-.
Zulassung Berufsprüfung (BP) Exportfachmann / Exportfachfrau
Eine Zulassungsabklärung dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 2 Wochen. Sie kann frühestens zwei Jahre vor dem Prüfungstermin erfolgen (für Prüfung 2012 ab Mai 2010).
Für eine Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung Exportfachmann / Exportfachfrau müssen die Bedingungen gemäss Prüfungsreglement vom 20. Oktober 1993, Art. 11 erfüllt sein.